Dienst–leistungen
Aus der Überzeugung, dass der Familie als Organisationseinheit ein wichtiger Stellenwert in der Gesellschaft zukommt,
sind unsere Dienstleistungen familienorientiert ausgerichtet.
Weil sich die einzelnen Beratungsstellen regional unterscheiden, ist es möglich, dass Sie in Ihrer JEFB nicht das Gesamtangebot vorfinden, sondern nur einen Teil davon. Details entnehmen Sie den Seiten Ihrer JEFB.
Wir beraten Kinder und Jugendliche, Einzelpersonen, Paare, Familien und Gruppen in der Vielfalt der sozialen Problemstellungen, die im Verlauf der Entwicklung auftreten können. Wir stärken und unterstützen die Menschen bei der Bewältigung von aktuellen Herausforderungen.
Sie können sich selber bei Ihrer JEFB anmelden und Beratungen in einem breiten Spektrum von sozialen Fragen erhalten. Bei solchen selber initiierten Beratungen stehen die Beratenden der JEFB unter Schweigepflicht, d. h. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Informationen vertraulich behandelt werden.
Wenn Sie in Kontakt sind mit der Schule, mit einer anderen Fachstelle oder mit der Gemeindeverwaltung, so kann unter den Beteiligten die Idee entstehen, dass eine Beratung bei der JEFB hilfreich sein könnte. Vereinbarte Beratungen haben zum Ziel, vorhandene Ressourcen zu stärken und Sie beim Finden einer Lösung zu unterstützen. Zudem gewährleisten sie, dass die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt werden. Wir empfehlen, solche Beratungen schriftlich zu vereinbaren.
Sie sind in Kontakt mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder im Rahmen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes mit dem Gemeinderat Ihrer Wohngemeinde. Die Behörden wollen wissen, ob Sie über genügend eigene Ressourcen verfügen, um eine bestimmte Herausforderung zu meistern, oder ob Bedarf an zusätzlichen Massnahmen besteht. In diesem Fall kann die Behörde Sie zu einem Kontakt mit der JEFB verpflichten.
Sie sind in Kontakt mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder im Rahmen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes mit dem Gemeinderat Ihrer Wohngemeinde. Die Behörden wollen wissen, ob Sie über genügend eigene Ressourcen verfügen, um eine bestimmte Herausforderung zu meistern, oder ob Bedarf an zusätzlichen Massnahmen besteht. In diesem Fall kann die Behörde Sie zu einem Kontakt mit der JEFB verpflichten.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder der Gemeinderat können der JEFB Abklärungsaufträge erteilen, die Sie zu einer Zusammenarbeit mit uns verpflichten:
Aufträge der KESB
Die JEFB erarbeitet einen Sozialbericht zuhanden der Behörde, übernimmt ein Mandat, entwickelt und begleitet einen Prozess o. a.
Aufträge des Gemeinderates
Die JEFB erarbeitet einen Bericht zuhanden des Gemeinderates und/oder entwickelt und begleitet einen Prozess.